infos bildung

Schulpflicht & Pflichtschulabschluss

Minderjährige Flüchtlinge sind in Österreich schulpflichtig. Bis zum Alter von 15 Jahren werden sie in öffentliche Hauptschulen aufgenommen. über 15-Jährige besuchen in der Regel einen einjährigen Hauptschulabschluss-Kurs, der an einigen Volkshochschulen und anderen Bildungsinstitutionen angeboten wird. Wie viele Schuljahre junge Flüchtlinge bereits in der Heimat absolviert haben, lässt sich in nur wenigen Fällen feststellen, da meist keine Zeugnisse oder andere Dokumente vorhanden sind.

Der Schulbesuch stellt junge Flüchtlinge vor eine große Herausforderung: sie sind mit einer neuen Sprache konfrontiert und müssen sich gleichzeitig auf den Lernstoff konzentrieren. In vielen Fächern gilt es ein beträchtliches Pensum an vollkommen neuen Inhalten zu bewältigen bzw. viel aufzuholen. Viele Jugendliche sind in ihrer Muttersprache nicht alphabetisiert und benötigen erst die entsprechende Basis, um mit den schulischen Anforderungen zurechtzukommen.

Hürden auf dem Bildungsweg nach der Pflichtschule

  • Nach Absolvierung der Hauptschule fallen junge Flüchtlinge oft in ein Loch. Es fehlt ihnen an Orientierung über Bildungsmöglichkeiten, Berufsbilder, Lehrberufe. Auch wissen sie oft über eigene Begabungen und Fähigkeiten nicht ausreichend Bescheid. Beim Herausfinden von Interessen und Begabungen und ausbildungsbezogenen Entscheidungen ist nicht für alle ausreichend Unterstützung vorhanden.

  • Ausbildungswege scheitern zudem oft an der Finanzierung. Die staatliche Grundversorgung finanziert nur Pflichtschulabschlüsse und gewährt Kostenbeiträge für Schulgeld (Schulbedarf, Bücher, Hefte u.a.) für junge Flüchtlinge bis 26 Jahre; Ausbildungen werden nicht finanziert

  • Nicht zuletzt sind Bildungswege aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingen blockiert: Eine Lehre ist nur für anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutz- berechtigte möglich (befristeter Abschiebeschutz). Asylwerber sind von diesem Bildungsweg ausgeschlossen – die Lehre wird als Arbeit definiert und bedarf einer Beschäftigungsbewilligung. Unternehmen, die Asylwerber ausbilden wollen, wird diese Beschäftigungsbewilligung in den seltensten Fällen erteilt.

  • Junge Flüchtlinge sind im Durchschnitt 17, 18 Jahre alt, wenn sie den einjährigen Hauptschulabschlusskurs absolviert haben. Altersmäßig müssten sie in die 5./6. Klasse Gymnasium eingestuft werden, wofür aber meist die Basis fehlt. Vor allem ungenügendes Wissen in Mathematik, Deutsch und Englisch erschweren den übertritt in weiterführende Schulen und lassen viele Jugendliche an Aufnahmetests für Lehrstellen und Jobs scheitern. Schulen stehen einer Aufnahme von jungen Flüchtlingen auch aufgrund des Aufenthaltsstatus „Asylwerber” manchmal eher ablehnend gegenüber.